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PiR Nr. 1 vom Seite 22

Notwendige Verkomplizierung der IFRS?

Priv.-Doz. Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Im letzten Pro & Contra zur Durchsetzungsfähigkeit der IFRS wurde einerseits festgestellt, dass „die Regelungen nicht zu kompliziert sein“ dürfen (Haaker, PiR 2015 S. 351 NWB QAAAF-09420). Andererseits wurde konstatiert: „Komplexe Vorschriften sind lediglich Reflex der Sachverhalte“ (Freiberg, PiR 2015 S. 352 NWB QAAAF-09420).

Contra

Ein Musterbeispiel für die betreffende Verkomplizierung ist IFRS 9: „The IFRS 9 'Financial Instruments' is a very complex matter, made yet more complicated by the experts responsible“ (Haaker, Introductory statement on the ECON hearing on IFRS 9 given on in Brussels (online abrufbar unter: http://go.nwb.de/u32xa). Hierbei sind die Unterscheidung von Komplexität und Kompliziertheit von Bedeutung. Auf die Unterscheidung zu verzichten schafft Sprachverwirrung und mündet in den Fehlschluss, dass „die Komplexität der Vorgaben [...] lediglich Reflex der ökonomischen Realität“ sei (Freiberg, PiR 2015 S. 352 NWB QAAAF-09420). Das ist falsch (vgl. im Folgenden Haaker, IFRS – Irrtümer, Widersprüche und unerwünschte Konsequenzen, Herne 2014, S. 267 f. NWB ZAAAE-73138). Anders als es der IASB zu denken scheint, müsste sich der IFRS-Abschluss primär an den Erkenntnismög...

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