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FG Köln Urteil v. - 9 K 1649/14 EFG 2016 S. 145 Nr. 2

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j, UStG § 4 Nr 14

Umsatzsteuer

Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

Leitsatz

Die Supervisions- und Lehrsupervisionsleistungen der Stpfl. sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der RL 77/388/EWG von der USt befreit. Es handelt sich bei diesen Leistungen um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler im Rahmen der beruflichen Fortbildung und damit um durch die Stpfl. als Privatlehrerin erteilten Schulunterricht i.S.d. Vorschrift.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 49
DStRE 2017 S. 156 Nr. 3
EFG 2016 S. 145 Nr. 2
KÖSDI 2016 S. 19717 Nr. 3
UStB 2015 S. 348 Nr. 12
WAAAF-18931

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FG Köln, Urteil v. 23.09.2015 - 9 K 1649/14

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