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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 1450/12

Gesetze: UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1A S. 4

Leistungen aufgrund eines sog. Bestattungsvorsorgevertrages als Entgeltvorauszahlung

Leitsatz

Aufgrund von Bestattungsvorsorgeverträgen vor Ausführung der Leistung vereinnahmte Zahlungen stellen eine Zahlung für eine bereits zu diesem Zeitpunkt konkret vereinbarte, in sachlicher Hinsicht bestimmbare, steuerbare und steuerpflichtige (Eigen-) Leistung des Steuerpflichtigen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar, die nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a Abs. 4 UStG bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bei dem Steuerpflichtigen der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAF-18929

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 04.11.2015 - 6 K 1450/12

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