Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begriff der Behinderung für den Nachweis von Krankheitskosten
BFH erklärt die Abgrenzungskriterien des Sozialgesetzbuchs IX für maßgeblich
Als Nachweis für „normale“ Krankheitskosten reicht eine ärztliche Bescheinigung aus, auch im Fall einer auswärtigen Unterbringung. Dagegen verlangt das Gesetz (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c EStDV) bei der auswärtigen Unterbringung eines Kindes wegen Legasthenie oder einer anderen Behinderung eine im Voraus ausgestellte Bescheinigung eines Amtsarztes oder eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Für den danach oft entscheidenden Begriff der Behinderung ist nach Auffassung des BFH auf die Maßstäbe des § 2 Abs. 1 SGB IX abzustellen.
Mehrfache krankheitsbedingte, auswärtige Unterbringung der Tochter
Die 1994 geborene Tochter der Kläger wurde seit 2006 psychiatrisch behandelt. Wegen ihrer Erkrankung, einer Störung der Konzentration und Aufmerksamkeit, des Sozialverhaltens und der Emotionen, war sie zweimal für einige Monate stationär behandelt worden. Im Anschluss an die letzte stationäre Behandlung wurde sie in einer betreuten Mädchenwohngruppe untergebracht. Der Landkreis gewährte vollstationäre Jugendhilfe, verlangte jedoch nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse einen Kostenbeitrag der Eltern.
Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten es ab, diesen Kostenbeitrag nach Abzug der Haushaltsersparnis bei den Eltern als auß...