Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Zeitliche und inhaltliche Abstimmung auf vorangegangenen Bachelorstudiengang
Durch die annähernd flächendeckende Umstellung auf Bachelor- und Mastergrade sind viele Studiengänge heutzutage oftmals per se mindestens zweiteilig. Dieser Umstand kann auch steuerrechtliche Fragen aufwerfen, etwa wenn im Streit steht, wie weit der Umfang einer sog. Erstausbildung zu fassen ist. Zu einem Kindergeldfall hat der BFH nunmehr entschieden, dass ein sog. konsekutives Masterstudium i. S. von § 19 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) Teil der in diesem Bereich begünstigten Erstausbildung sein kann.
Zweigliedriges Studium der Wirtschaftsmathematik
Die vor dem Finanzgericht und in der Revision klagende Steuerpflichtige ist Mutter eines im August 1988 geborenen Sohnes, für den sie Kindergeld erhielt. Dieser beendete im April 2013 den von ihm besuchten Universitätsstudiengang Wirtschaftsmathematik mit Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/2013 war er zudem bereits für den Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und führte diesen nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Im Jahr 2013 war er darüber hinaus als studentische Hilfskraft mit einer monatlichen Beschäftigungszeit von 80 Stunden tätig; ferner arbeitete er zusätzlich 1,5 Stund...