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Umsatzsteuer | Steuerfreie Vermietung von Grundstücken bei Stundenhotels
Ein Stundenhotel erzielt umsatzsteuerfreie Umsätze, wenn es seine Zimmer an die Prostituierten monatlich vermietet und keine weiteren Leistungen erbringt. Die Umsatzsteuerfreiheit folgt aus § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, wonach die Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei ist.
Es handelt [i]Vermietung von Räumen umsatzsteuerfreisich nicht um eine mit 7 % steuerbegünstigte Beherbergungsleistung im Sinne von § 4 Nr. 12 Satz 2, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Denn die Überlassung von Hotelzimmern im Halbstundentakt diente nicht der Beherbergung, sondern dem Kontakt mit Prostituierten. S. 8
Hingegen [i]Abgrenzung zum Fetisch-Studiosah das Niedersächsische FG in der Vermietung einer Ferienwohnung, zu der ein Fetisch-Studio gehörte, eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, für die aber der ermäßigte Steuersatz von 7 % gewährt wurde; denn in dem vom FG entschiedenen Fall übernachteten die Nut...