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Die Neuausrichtung der Prüfung für Bilanzbuchhalter – ein Fortschritt?
Stellungnahme zur neuen Prüfungsordnung
Die [i]Neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter unter NWB MAAAF-07045 neue Rechtsverordnung für die Bilanzbuchhalterprüfung tritt am in Kraft. Die bisher gültige Rechtsverordnung vom ist noch für eine Übergangszeit bis zum anwendbar. In diesem Heft hat Nicolini bereits die Änderungen der neuen Prüfungsordnung dargestellt und eingeschätzt. Gegenüber der bisher gültigen Rechtsverordnung gibt es wenige Verbesserungen, aber zahlreiche Schwächen.
I. Positive Veränderungen gegenüber der bisherigen Prüfungsordnung
Eine [i]Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ nennenswerte Verbesserung besteht darin, dass nunmehr gemäß § 13 RVO die Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ festgeschrieben wurde. Dieser Bereich mit IFRS (International Financial Reporting Standards), internationalem Steuerrecht und internationalem Zahlungsverkehr ist so schwierig und umfangreich, dass es vernünftig war, ihn zum Gegenstand einer gesonderten Prüfung zu machen.
Fragwürdig ist allerdings, dass der Handlungsbereich IFRS gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 RVO auch in der eigentlichen Bilanzbuchhalterprüfung beibehalten wird.
Weniger als 10 % aller Bilanzbuchhalter haben in der Praxis mit IFRS zu tun.
II. Schwächen der neuen Prüfungsordnung
Die [i]Nicolini, Die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter, BBK 1/2016 S. 25, in diesem Heft Schwächen der neuen...