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Darstellung des Anlagespiegels
Bislang [i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015ist in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen (§ 268 Abs. 2 HGB a. F.). Mit dem BilRUG ist die Norm aufgehoben und ersetzt worden durch § 284 Abs. 3 HGB. Hiernach ist nun im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen; der Ausweisort „Blanz“ ist weggefallen. Nach wie vor ist die Darstellung nur erforderlich bei Kapitalgesellschaften (& Co.) ab Mittelformat.
Der Beitrag stellt anhand eines Praxisfalls altes und neues Recht gegenüber. Dabei zeigt sich, dass die neue Vorschrift in wörtlicher Auslegung in manchen Konstellationen nicht anwendbar ist. Abschließend wird daher eine Empfehlung für einen Anlagespiegel gegeben.
I. Sachverhalt
[i]Wertentwicklung einer MaschineExemplarisch werden die verschiedenen Spiegel anhand eines Anlageguts – einer Maschine – verdeutlicht. So können mehrere Jahre dargestellt werden.
Erwerb der Maschine per 2. 1. X1, Anschaffungskosten 100, Nutzungsdauer 10 Jahre, lineare Abschreibung.
Per 31. 12. X3 dauerhafte Wertminderung, neuer beizulegender Wert 28, unveränderte ...