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BBK Nr. 1 vom Seite 4

Die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter

Dr. Hans J. Nicolini

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 25Zum tritt die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin in Kraft. Eine erste Durchsicht zeigt wenige positive Entwicklungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Rahmenbedingungen und Handlungsbereiche

[i]Neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter unter NWB MAAAF-07045 Der Abschluss zum Bilanzbuchhalter soll dem Niveau sechs des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen, also dem Bachelor vergleichbar sein, und so die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Abschlüssen verdeutlichen.

[i]Neue Prüfungsbereiche Die Zulassungsvoraussetzungen sind gegenüber der bisherigen Regelung substanziell kaum verändert, aber aktualisiert worden. Die Qualifikationsanforderungen in der Prüfung beziehen sich auf sieben Handlungsbereiche, die nur teilweise mit den bisherigen übereinstimmen. Neu aufgenommen wurden die Handlungsbereiche „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ und „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“. Eine Prüfung „Bilanzbuchhaltung International“ kann als Zusatzqualifikation abgelegt werden.

II. Prüfungsablauf

[i]Neu: Blockprüfung Die neue Prüfungsordnung sieht nur noch drei Klausuren von je 240 Minuten Dauer vor. Es wird also nicht mehr jeder Handlungsbereich in einer eigenen Klausur geprüft. Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlag...

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