BBK Nr. 1 vom Seite 1

Die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter – ein großer Wurf?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

[i]Die neue Prüfungsordnung im Wortlaut NWB MAAAF-07045 Mit Wirkung zum tritt die neue Prüfungsordnung für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin in Kraft. Wie Dr. Hans J. Nicolini in seiner ersten Analyse ab Seite 25 festhält, hält die Neuauflage wieder einmal, oder vielleicht auch besser: schon wieder, umwälzende Änderungen bereit. Das betrifft nicht nur die Teilnehmer, sondern vor allem auch die Lehrgangsanbieter und die IHK. Alle Übergangsregelungen enden 2019. Bis dahin müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer also überlegen, welche Prüfungsordnung sie für aussichtsreicher halten. Wie viele Teilnehmer es denn nun in den nächsten Jahren werden, ist die Gretchenfrage, hieran misst sich letztlich die Attraktivität des Abschlusses. Die qualitativen Anforderungen an eine Tätigkeit im Rechnungswesen jedenfalls steigen weiter durch die fortschreitende Automatisierung von Massengeschäftsvorfällen. Aber ein Bilanzbuchhalter muss mehr können, der neue Rahmenplan unterstreicht das durchaus eindrucksvoll. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal im Rechnungswesen ist nach wie vor hoch. Und deshalb erstaunt es, dass die Teilnehmerzahl für den Bilanzbuchhalter in den letzten Jahren eher gesunken ist.

Leider wird die amtliche [i]Nicolini/Linkemann, Die Prüfung zum Bilanzbuchhalter im Spiegel der Statistik – Unzureichende Datengrundlage und hohe Schwankungsbreite der Ergebnisse, BBK 10/2013 S. 459 NWB EAAAE-35467 Statistik hierüber nur sehr begrenzt Auskunft geben können. Es gibt keine verlässliche Zahl darüber, wie viele Personen überhaupt bundesweit zur Prüfung antreten. Man behilft sich dabei mit der Zahl der von den IHK angeforderten Aufgabensätze. Und wirklich verlässliche Zahlen zur Bestehenswahrscheinlichkeit in allen Teilbereichen der Prüfung gibt es weiterhin nicht – anders etwa als bei der Steuerberaterprüfung. Fast schon vermessen erscheint es, nach den Ergebnissen der Klausuren und der mündlichen Abschlussprüfung bei einer IHK zu fragen. Allenfalls für Teil C liegen Daten vor, und selbst die sind nur mit Vorsicht zu genießen. Ärgerlich ist dabei, dass die IHK so jede Chance verspielen, sich untereinander mittels Benchmarking zu vergleichen. Diese Transparenz würde etwa die Erstellungsausschüsse für die Prüfungsaufgaben endlich in die Lage versetzen zu sehen, welche Aufgaben gut funktionieren und welche vielleicht weniger gut oder unklar waren: Ein Lerneffekt, auf den doch kein eine Klausur stellender Lehrer oder Dozent freiwillig verzichten würde.

Im Europäischen Qualifikationsrahmen [i]Bilanzbuchhalter auf Hochschulniveau entspricht der Abschluss zum Geprüften Bilanzbuchhalter mit der Stufe 6 nun dem Abschluss als Bachelor; darüber hinaus gibt es nur noch Master und Promotion. Das verdeutlicht das hohe Niveau dieser Ausbildung. Bachelor-Abschlüsse z. B. bieten öffentliche und private Hochschulen oder Bildungsträger an. Ihnen ist – bei allen Unterschieden im Detail – eines gemeinsam: Sie sind Profis darin, Menschen in ihren jeweiligen Studien- und Lehrgängen auszubilden. Es wird spannend werden zu beobachten, wie die immer noch zu einem großen Teil auf Ehrenamtlichkeit und Altruismus in den Prüfungsausschüssen basierende Fortbildung zum anerkannten Abschluss als Bilanzbuchhalter diese Herausforderung meistern wird.

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 1
NWB DAAAF-18826