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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 20 W 210/11

Gesetze: BGB §§ 1954, 1955, 1957, 119

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Frage der Anfechtung der Erbausschlagung bei dem der Ausschlagende ausweislich des Protokolls des Nachlassgerichts zum einen lediglich angegeben hat, dass er die Erbschaft "aus allen Berufungsgründen" ausschlage und zum anderen unter dem im Protokoll vorgegebenen Unterpunkt "Bezüglich des Nachlasses ist mir folgendes bekannt:" geantwortet hat: "nichts, die Wohnung ist polizeilich versiegelt"

Fundstelle(n):
RAAAF-18804

Preis:
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Nutzungsdauer:
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 23.08.2013 - 20 W 210/11

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