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NWB BB 1/2016 S. 4

Freibetrag: Nur mit Steuer-Identifikationsnummer

Wer Dividenden oder Zinsen erhält, muss Steuern zahlen. Lediglich die ersten 801 € pro Person bleiben durch den Sparerfreibetrag steuerfrei. Damit Banken den Freibetrag berücksichtigen, muss die Steuer-Identifikationsnummer vorliegen. Zwar gilt die Regelung schon seit 2011, jetzt aber läuft die Übergangsfrist aus. Die Nummer kann dem Schreiben des Finanzamts oder dem letzten Steuerbescheid entnommen werden. Wer nicht aktiv wird, kann den Sparerfreibetrag i. d. R. erst mit der Steuererklärung geltend machen.

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