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Mindestlohn: EuGH stärkt öffentliche Auftraggeber
Städte und Kommunen dürfen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-115/14) die Vergabe eines Auftrags davon abhängig machen, ob ein Anbieter den Mindestlohn zahlt. Das EU-Recht zur Entsendung von Arbeitnehmern erlaubt den Ausschluss von Anbietern, die keinen Mindestlohn zahlen.
Mit dem „Kalkulationsrechner Mindestlohn“ NWB FAAAE-90240 können Sie feststellen, was die durch den Mindestlohn ggf. verursachten Kostensteigerungen im Unternehmen für die Preisgestaltung bedeuten.