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Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken
Einer steuerbegünstigten Körperschaft können erhebliche Steuernachzahlungen drohen, wenn ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Neben umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Folgen kann es auch zu unerwarteten erbschaftsteuerlichen oder schenkungsteuerlichen Folgen kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen die in den letzten zehn Jahren erhaltenen Erbschaften oder Spenden rückwirkend der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese Risiken werden durch das rechtskräftige verdeutlicht.
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG bleiben Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg, wenn das Vermögen nicht begünstigten Zwecken zugeführt wird.
Es kann dabei zur Nachversteuerung der in den letzten zehn Jahren erhaltenen Erbschaften oder Spenden kommen. Viele Fragen zur Nachversteuerung sind noch nicht durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, so dass hier keine Rechtssicherheit herrscht.
Es kommen die ungünstige Ste...