Gehört ein Gebäude nicht zum BV, sondern stellt Privateigentum dar und wird zur Erzielung von Einkünften aus VuV benutzt,
ist § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG einschlägig und die jährliche AfA beträgt 2 %.
Die durch das Nordrhein-Westfälische WTG 2014 bindend festgelegte Einzelzimmerquote für Alten- und Pflegeheime berechtigt
in VZ vor 2014 nicht, das Gebäude mit 3 % p.a. statt mit 2 % p.a. abzuschreiben.
§ 2 Abs. 3 DV zum WTG 2008 lässt Ausnahmen von der Einzelzimmerquote zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAF-18585
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.02.2015 - 3 K 195/14
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