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FG Düsseldorf | Keine Berücksichtigung von Zinsaufwand im Gewerbeertrag unter DBA USA
(1) § 8a Abs. 2 Satz 5 KStG a. F. findet im Streitfall keine Anwendung, weil diese Vorschrift das in Art. 24 Abs. 2 Satz 1 DBA USA 1989 enthaltene Diskriminierungsverbot verletzt. S. 907Mangels Anwendbarkeit diese Bestimmung ist der Berechnung des Safe Haven daher das weltweite Vermögen einer Gesellschaft zugrunde zu legen. (2) Die Anwendung des DBA USA 1989 scheitert weder daran, dass die Klägerin in den USA keiner der Gewerbesteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegt, die es durch die Anwendung eines DBA zu vermeiden gilt, noch daran, dass sie mangels Ansässigkeit in einem der Vertragsstaaten nicht unmittelbar abkommensberechtigt ist, weil bei der Gewerbesteuer die Steuerpflicht an den Gewerbebetrieb als solchen anknüpft, ohne dass der Ansässigkeit der Person des Inhabers Bedeutung zukommt. (3) Eine Diskriminierung liegt darin, dass ...