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Die wichtigsten Änderungen des UStG
Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 im Überblick
Mit den Art. 11 und 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 (StÄndG 2015 vom , BGBl 2015 I S. 1834 vom ) ist auch das UStG an mehreren Stellen geändert worden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen näher betrachtet und ihre Auswirkungen auf die Praxis untersucht werden.
I. Entstehung der USt in den Fällen des § 14c UStG
Mit Wirkung vom regelt der neugefasste § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG (unter Wegfall der bisherigen Nr. 4), dass in den Fällen des § 14c UStG (unrichtiger Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG und unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG) die ausgewiesene Steuer (nur noch) im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung entsteht. Die bisherige Regelung, dass es in den Fällen des § 14c Abs. 1 UStG für die Steuerentstehung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der zugrunde liegenden Leistung ankommt, gilt nicht mehr. Bezüglich der Fälle des § 14c Abs. 2 UStG, in denen die Steuer schon bisher (nur) im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung entsteht, hat sich keine rechtliche Änderung ergeben. Dieser Steuerentstehungstatbestand ist jetzt ebenfalls, da die Vorschrift nunmehr auf § 14c UStG insgesamt abstellt, in § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG geregelt.
Mit hatte der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen der Leistungserbringer eine berichtigte R...