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Die Telearbeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-18120 Sie ist aus unserem heutigen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken: die Telearbeit. Sei es alternierend zu Präsenzphasen, sei es im ausschließlichen Modus – oft wird von außerhalb des Betriebs gearbeitet, und handelt es sich dabei nur um das simple Einloggen per Laptop.
Ausführlicher Beitrag s. .
Modifikation von typischen Arbeitsvertragsregelungen
Im Blickpunkt sind die verschiedenen Regelungsgegenstände eines typischen Arbeitsvertrags mit den im Modus „Telearbeit“ erforderlichen Klauseln. Modifikationen sind insbesondere in folgenden Bereichen sinnvoll:
Vertragsgegenstand,
Tätigkeitsbeschreibung,
Beschreibung der Arbeitsorte,
Arbeitszeit,
Verwendung von Telekommunikationsanlagen,
Kostenerstattung für den häuslichen Telearbeitsplatz,
Schutz von betriebseigenen Daten und Arbeitsmitteln,
Regelungen zur Haftung und
Zutrittsrechte des Arbeitgebers zum häuslichen Telearbeitsplatz.
Konzeption eines Telearbeitsvertrags
[i]Weisungsabhängigkeit des Mitarbeiters ist maßgeblichNur weil ein Mitarbeiter im Modus „Telearbeit“ arbeiten soll, heißt es nicht, dass ein Dienst- oder gar Werkvertragsverhältnis vorliegen muss. Maßgeblich ist allein die Weisungsabhängigkeit des Mitarbeiters (den arbeitsrechtlichen P...