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Aktionsplan gegen BEPS – auch KMUs betroffen
Der Aktionsplan [i]DStV, Online-Meldung vom 7. 12. 2015gegen BEPS hat nicht nur Auswirkungen für Großkonzerne. Auch für kleinere- und mittelständische Unternehmen (KMU) kann der Aktionsplan überraschende Neuerungen bringen. Hierauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) mit Online-Meldung vom hin. S. 3895
Absenkung der Betriebsstätten-Schwelle: [i]NWB 43/2015 S. 3155Eine Neuerung betrifft sog. Vertreterbetriebsstätten. Es ist derzeit möglich, Waren mittels Kommissionären – die in eigenem Namen für Rechnung des beauftragenden Unternehmens arbeiten – in einem Land zu verkaufen, ohne dass das Unternehmen dadurch eine Betriebsstätte in diesem Land begründet. Eine Änderung des Betriebsstättenbegriffs wird wie folgt angedacht:
Wenn eine [i]VertreterbetriebsstättenPerson in einem Vertragsstaat im Auftrag des Unternehmens gewöhnlich Verträge schließt oder gewöhnlich die wesentliche Rolle zum Abschluss von Verträgen innehat, die dann regelmäßig ohne materielle Änderungen vom Unternehmen geschlossen werden, und die Verträge
im Namen des Unternehmens geschlossen werden oder
den Austausch von Waren oder Nutzungsrechten des Unternehmens oder
Dienstleistungen des Unternehmens zum Inhalt ha...