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Sozialrecht | Vermögenseinsatz bei Unterbringung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Pflegeheim
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft i. S. der §§ 19, 20 SGB XII ist eine Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgehen (vgl. BVerfG, Urteil [i]Zu Regressansprüchen des Sozialleistungsträgers Mleczko, NWB 50/2014 S. 3825vom 17. 11. 1992 - 1 BvL 8/87 NWB KAAAF-09140). Die (dauerhafte) Aufnahme eines der Partner in ein Pflegeheim bewirkt nicht allein die Auflösung der Lebensgemeinschaft, sondern setzt vielmehr zur Annahme einer Trennung im sozialhilferechtlichen Sinne einen nach außen erkennbaren Willen eines der Partner voraus, sich von dem anderen P...