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Einkommensteuer | Versorgungsausgleichszahlung an geschiedenen Ehegatten als vorweggenommene Werbungskosten
Mit Urteil vom hat der 7. Senat des FG Münster entschieden, dass Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sein können.
Der Kläger hatte mit seiner geschiedenen Ehefrau im S. 3883 [i]Myßen/Müller, NWB 13/2015 S. 905Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine Zahlung zum Ausschluss seiner betrieblichen Altersversorgung vom Versorgungsausgleich vereinbart. Das Finanzamt lehnte die vom Kläger beantragte Berücksichtigung des gezahlten Betrags als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit mit der Begründung, dass es sich um einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene handele, ab. Der 7. Senat des FG Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Die Ausglei...