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Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG n. F.
„Sonstige Gegenleistungen“ nach den Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2015
Das Steueränderungsgesetz 2015 hat mehrere wichtige Veränderungen des Ertragsteuerrechts mit sich gebracht. Im Bereich des Umwandlungssteuerrechts ist die Beschränkung der sonstigen Gegenleistungen bei Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG umgesetzt worden. Dies hat auch für die Prüfungsvorbereitung Relevanz: Im Jahr 2013 etwa wurde in der Ertragsteuerklausur des schriftlichen Steuerberaterexamens ein Einbringungsfall geprüft. Der nachfolgende Beitrag erläutert daher die Bedeutung dieser lange erwarteten Gesetzesänderung auch im Hinblick auf die aktuell laufenden mündlichen Steuerberaterprüfungen sowie das schriftliche Steuerberaterexamen Mitte Oktober 2016.
I. Hintergrund der Gesetzesänderung
Das Steueränderungsgesetz 2015 wurde am vom Bundestag und am vom Bundesrat beschlossen. Am erschien die endgültige Fassung im BGBl.
Es hat einige wichtige Veränderungen des Ertragsteuerrechts mit sich gebracht. Hervorzuheben sind insbesondere