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Das Delikt der Steuerhinterziehung im Kernbereich des Steuerstrafrechts
Wichtiges Detailwissen für die Prüfung und Praxis
Die Bedeutung des Steuerstrafrechts ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Der rechtsstaatlich zweifelhafte Ankauf illegal beschaffter Bankdaten-CDs hat tausendfach zu Steuerstrafverfahren geführt; der grenzüberschreitende Informationsaustausch verdichtet sich auf vor Jahren noch ungeahnte Weise. Vor dem Hintergrund öffentlichkeitswirksamer Steuerstrafverfahren gegen Prominente haben Bundestag und Bundesrat zudem den Tatbestand der strafbefreienden Selbstanzeige in kurzer Zeit jüngst in zwei Schritten deutlich verschärft (s. u., Kap. IV.) und durch eine Art „Strafzuschlag“ (s. u., Kap. V.) verteuert. War das Steuerstrafrecht früher eine Domäne spezialisierter (Steuer-)Strafjuristen, kann heute kein steuerlicher Berater und auch kein Finanzbeamter mehr die Augen vor dem Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht verschließen. Daher lohnt es sich, gerade auch für Aus- und Fortbildungszwecke, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) einschließlich deren Modifikation in Gestalt des Strafverfolgungshindernisses des neuen § 398a AO vorzustellen und zu reflektieren.