Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Hans-Ulrich Dietz (Juli 2016)
Hinweis:

R 41a.1, 41a.2 LStR; H 41a.1 LStH; , BB 1997, 1829.

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift normiert die Anmeldung und Abführung der nach den §§ 39b ff. EStG einzubehaltenden Lohnsteuern. Für Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) ist die Vorschrift des § 41a EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs. 1 EStG).

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die ehemals in der LStDV 1971 enthaltenen Anmelde- und Abführungspflichten wurde durch das Einkommensteuerreformgesetz 1975 erstmals in das EStG übernommen. Durch die Reform der Abgabenordnung in 1976 (AO 1977) wurden Lohnsteueranmeldungen als Steueranmeldungen i. S. d. § 167 AO bestimmt.

3Geltungsbereich: Die im Bereich des Lohnsteuerabzugverfahrens geregelte Vorschrift ist nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) von Bedeutung.

4 Vereinbarkeit des § 41a EStG mit höherrangigem Recht: Verfassungsrechtlich problematisch ist die Subventionsnorm des § 41a Abs. 4 EStG, weil sie Reeder ...

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