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Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschlüsse vom - 2 BvR 1066/10 sowie 2 BvR 1961/10 und vom - 2 BvR 2683/11).
2 BvR 2683/11:
Der Beschwerdeführer des Verfahrens 2 BvR 2683/11 war rund drei Jahre lang als angestellter Wirtschaftsprüfer nichtselbständig und im Übrigen selbständig tätig. Er bezahlte Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung; für insgesamt 17 Jahre lagen diese oberhalb der Höchstbeiträge. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für 2005 beantragte er, seine Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur in Höhe des Ertragsanteils zu besteuern. Dem folgten die Finanzgerichte nur für die 4,05 % der Renteneinkünfte, die auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruhen.
Die Verfassungsbeschwerde sei aber unbegründet, so die Richter des Zweiten Senats. Denn die Regelungen des EStG i. d. F. des AltEinkG führten weder zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers als Selbständigem im Verhältnis zu nichtselbständig Täti...