BMF - IV A 3 -
S 0550/10/10020-05 BStBl 2015 I S.
886
BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO vom ; Zweifelsfragen zur zeitlichen Anwendung der Grundsätze des
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im (BStBl 2015 I S. 476) nach der Rz. 53 folgende Rz. 54 angefügt:
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„V. | Übergangsregelung hinsichtlich der Rechtswirkungen
des
BStBl 2015 II S. 506
|
54 | Die in diesem Schreiben
entsprechend den Rechtsgrundsätzen des
BStBl 2015 II S. 506 in
Rz. 9 bis 23 getroffenen Regelungen sind erstmalig auf Besteuerungstatbestände
in Steuerfällen anzuwenden, bei denen die Sicherungsmaßnahmen vom
Insolvenzgericht nach dem angeordnet wurden. Wurden die
Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht vor dem angeordnet, sind in
diesen Fällen die Regelungen in Rz. 11 bis 19 des
(BStBl I S. 120) weiterhin anzuwenden.” |
BMF v. - IV A 3 -
S 0550/10/10020-05
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2015 I Seite 886
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 12
EAAAF-17900