BMF - IV A 3 - S 0550/10/10020-05 BStBl 2015 I S. 886

BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO vom ; Zweifelsfragen zur zeitlichen Anwendung der Grundsätze des

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im (BStBl 2015 I S. 476) nach der Rz. 53 folgende Rz. 54 angefügt:


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V.
Übergangsregelung hinsichtlich der Rechtswirkungen des BStBl 2015 II S. 506
54
Die in diesem Schreiben entsprechend den Rechtsgrundsätzen des BStBl 2015 II S. 506 in Rz. 9 bis 23 getroffenen Regelungen sind erstmalig auf Besteuerungstatbestände in Steuerfällen anzuwenden, bei denen die Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht nach dem angeordnet wurden. Wurden die Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht vor dem angeordnet, sind in diesen Fällen die Regelungen in Rz. 11 bis 19 des (BStBl I S. 120) weiterhin anzuwenden.”

BMF v. - IV A 3 - S 0550/10/10020-05


Fundstelle(n):
BStBl 2015 I Seite 886
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 12
EAAAF-17900