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„Alle Jahre wieder“ – Fristverlängerung für Steuererklärungen
So hatte ich vor vielen Jahren einen von mir verfassten Fachaufsatz über das regelmäßige Dilemma der Fristverlängerungsgewährung überschrieben: „Alle Jahre wieder“. Jedes Jahr entsteht ein erheblicher Zeitverbrauch für Anträge auf Fristverlängerung, deren Ablehnung und als weitere Folge der Streit über die Festsetzung der Verspätungszuschläge. Die einseitige Betrachtungsweise der Interessen durch die Finanzverwaltung hat sich bis heute nicht verbessert.
Im Rahmen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat das BMF dem Gesetzgeber eine Revolution der Fristverlängerungsgewährung „untergeschoben“. Die Folgen der Fristüberschreitung für Bürger und insbesondere für den Steuerberater sind dramatisch. Ansätze für diese Änderung gab es schon in Vorjahren. In der Vergangenheit konnten diese „abgewehrt“ werden. Nun holt das BMF zum großen Schlag gegen den steuerberatenden Beruf aus. Das Ganze läuft unter dem Deckmantel der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens.
Großzügig und vollmundig in der Begründung zu § 149 AO-E wird die generelle Frist für die Abgabe der Steuererklärungen auf den 28.2 des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjah...