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Die Lohnsteuer zum Jahreswechsel
Alle Jahre wieder ... muss dem Jahreswechsel besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden
Wie in jedem Jahr treten zum Jahreswechsel Änderungen in Kraft. In den letzten Jahren war u. a. das Thema Änderungen zum Reisekostenrecht ein zentrales Thema. In diesem Jahr gibt es im Bereich Lohnsteuer kein großes Gesetzesvorhaben. Allerdings führt auch eine Vielzahl von kleinen Änderungen dazu, dass auch bei diesem Jahreswechsel keine Langeweile aufkommt.
I. Anhebung der Freibeträge
Nachdem im Jahr 2015 der Grundfreibetrag nachträglich auf 8.472 € erhöht wurde, ist die weitere Erhöhung für das Jahr 2016 pünktlich zum umgesetzt. Der Grundfreibetrag 2016 beträgt 8.652 € und führt zu einer weiteren steuerlichen Entlastung. Ab dem Jahr 2016 sind auch die Tarifwerte geändert. Aus dem Ziel, die kalte Progression abzuschaffen, wurde eine Änderung des Tarifwertes um 1,48 %.
Neben der Erhöhung des Grundfreibetrags erhöhen sich auch die Kinderfreibeträge. Der volle Kinderfreibetrag erhöht sich auf 4.608 € und der halbe Kinderfreibetrag auf 2.304 €. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes beträgt unverändert 1.320 €, bei Zusammenveranlagung 2.640 €, § 32 Abs. 6 EStG. Auch wird das Kindergeld ein weiteres Mal erhöht: 190 € für d...