Körperschaftsteuer | Gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage (Bundestag)
Die Bundesregierung beurteilt einen von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien-Vorschlag über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) kritisch. Dadurch könne es zu erheblichen Gewinn- und Verlustverlagerungen kommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/5748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Hintergrund: Die EU-Kommission hat am ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind. Durch den Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, weil sie ihre zu versteuernden Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen System berechnen müssen, erheblich gesenkt werden. Die vorgeschlagene Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. Bezüglich der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze würden die Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Souveränität behalten. Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten i. H. von 700 Mio. € einzusparen, und weitere 1,3 Mrd. € durch die Konsolidierung. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu 1 Mrd. €. Zudem wird die GKKB die EU für ausländische Investoren attraktiver machen.
Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus: Eine GKKB birgt für Deutschland das Risiko erheblicher, dauerhafter steuerlicher Mindereinnahmen. Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass immaterielle Wirtschaftsgüter nicht unmittelbar und nur in eingeschränktem Umfang in den Aufteilungsmechanismus einbezogen werden sollen, und aus der uneingeschränkten grenzüberschreitenden Verlustverrechnung. Darüber hinaus bietet der Aufteilungsmechanismus erhebliche Möglichkeiten für Gewinn- und Verlustverlagerungen. Der Anreiz für Gewinn- und Verlustverlagerungen wird durch fehlende einheitliche Körperschaftsteuersätze weiter erhöht. Der Richtlinienvorschlag enthält zudem insbesondere keine Lösungen zu Verrechnungspreisfragen, weil im Verhältnis zu Drittstaaten die Verrechnungspreisgrundsätze weiter anzuwenden sind und diese konsequenterweise bei europäischen Unternehmensgruppen mit Drittlandsbezug auch innerhalb der EU Beachtung finden müssen. Überdies soll die GKKB nur optional eingeführt werden, so dass für innereuropäische Konzerne, die nicht für die GKKB optieren, die Verrechnungspreisgrundsätze weiter anzuwenden sind. Um eine Position der Bundesregierung zu den einzelnen Regelungen des Vorschlags zu einer Gemeinsamen Bemessungsgrundlage zu erarbeiten, werden derzeit sowohl die Abweichungen dieser Regelungen gegenüber den deutschen Regelungen als auch die fiskalischen Auswirkungen überprüft. Diese Analyse soll im Sommer 2011 abgeschlossen sein. Erst auf der Grundlage einer gründlichen und umfassenden Analyse kann die Haltung der Bundesregierung zu einzelnen von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen bestimmt werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 224
Fundstelle(n):
NAAAF-17252