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Richtlinienentwurf für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der Europäischen Union
Regelungen zur Gewinnermittlung
Durch die Einführung einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) soll die Besteuerung grenzüberschreitender Konzerne in der Europäischen Union (EU) harmonisiert werden. Einen lang erwarteten Richtlinienentwurf (RL-E) hat die EU-Kommission am zur Diskussion gestellt . Die EU-Kommission betrachtet die GKKB als „wichtige Maßnahme zur Beseitigung von Hindernissen, die der Vollendung des Binnenmarktes entgegenstehen” . Die GKKB soll EU-weit tätigen Konzernen insbesondere einen grenzüberschreitenden Verlustausgleich bieten, steuerliche Befolgungskosten mindern sowie die Verrechnungspreisproblematik entschärfen.
Was ist Ziel der Einführung einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)?
In welchen Schritten soll die Durchführung erfolgen?
Wie ist der Richtlinienentwurf zu werten?
I. Einleitung
Die GKKB folgt einer dreistufigen Funktionsweise:
In einem ersten Schritt werden mittels EU-weit einheitlicher Vorschriften die Bemessungsgrundlagen der Gruppenmitglieder in den einzelnen Mitgliedstaaten separat ermittelt,
sodann in einem zweiten Schritt konsolidiert ...