Umsatzsteuer | Dozententätigkeit beim Besucherdienst des Deutschen Bundestages (FG)
Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter beim Besucherdienst des Deutschen Bundestages ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ().
Sachverhalt: Im Streitfall ging es um einen auf Honorarbasis tätigen Dozenten, der Besuchergruppen des Deutschen Bundestages - in erster Linie Schüler, aber auch Angehörige der Bundeswehr, Lehrer und andere Ausbilder sowie Multiplikatoren im Bereich der politischen Bildung - über dessen Funktion, Struktur und Arbeitsweise sowie über die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse informierte. Der Kläger hatte u.a. geltend gemacht, dass er kein selbstständiger Unternehmer, sondern in abhängiger Stellung tätig gewesen sei. Er berief sich dafür auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin, nach der Honorarkräfte im Besucherdienst des Deutschen Bundesrates sozialversicherungspflichtig seien.
Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus: Der Kläger war Unternehmer, da er keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatte, sondern allein auf Honorarbasis und somit auf eigenes Risiko tätig geworden ist. Eine möglicherweise entgegenstehende arbeits- und sozialrechtliche Beurteilung ist für die steuerrechtliche Wertung nicht bindend. Zudem ist der Kläger nicht weisungsgebunden gewesen. Soweit es Vorgaben für seine Tätigkeit gegeben hat, sind diese lediglich ganz allgemein thematischer und methodischer Art gewesen; letztlich ist der Kläger aber als eigenverantwortlicher Dozent tätig geworden. Die Umsätze des Klägers gegenüber dem Deutschen Bundestag sind auch nicht nach § 4 Nr. 21 UStG oder den Regelungen des Gemeinschaftsrechts steuerfrei.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
OAAAF-17243