Online-Nachricht - Freitag, 13.05.2011

Einkommensteuer | Halb-/Teilabzugsverbot im Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung (FG)

Bei einer Betriebsaufspaltung stehen Betriebsausgaben der Besitzgesellschaft für ein unentgeltlich überlassenes Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen aus der Betriebskapitalgesellschaft und unterliegen deshalb dem Halbabzugsverbot. Das Halbabzugsverbot ist auch dann anzuwenden, wenn die Zahlung des geschuldeten Pachtzinses zunächst nur anteilig gekürzt und nachfolgend in voller Höhe befristet ausgesetzt wird, sofern dieses Vorgehen einem Fremdvergleich nicht standhält (; Revision zugelassen).


Hintergrund: Gem. § 3c Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung dürfen u.a. Betriebsausgaben, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden (sog. Halbabzugsverbot).
Sachverhalt: Der Kläger ist Eigentümer zweier Grundstücke, die er an eine GmbH verpachtete. Zwischen dem Kläger und der GmbH bestand eine steuerliche Betriebsaufspaltung. Das Finanzamt stellte in den Streitjahren fest, dass die vereinbarte Miete für die verpachteten Grundstücke nur teilweise gezahlt worden war. Aufgrund dieser Feststellung vertrat es die Auffassung, die Nutzungsüberlassung der Grundstücke sei zum Teil unentgeltlich erfolgt. Daher könnten die von dem Kläger geltend gemachten Grundstücksaufwendungen nur zu 50% anerkannt werden. Die Kürzung der Aufwendungen beruhe auf § 3c Abs. 2 EStG
Hierzu führte das Gericht weiter aus: § 3c Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz EStG lässt nach seinem Wortlaut einen mittelbaren Zusammenhang zu den genannten Bruttoeinnahmen genügen, da der Gesetzeswortlaut im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG keinen „unmittelbaren” Zusammenhang verlangt. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang liegt im Streitfall vor. Nach Auffassung des Senats ist der vorausgesetzte wirtschaftliche Zusammenhang zu den dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen darin zu sehen, dass sowohl eine Minderung als auch ein Verzicht auf Pachteinnahmen zu einer Verminderung der Zahlungsverbindlichkeiten der GmbH bei gleichzeitig für sie fortbestehendem Nutzungsvorteil und damit zu einer Erhöhung des Gewinns der GmbH führt, an dem der Gesellschafter nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnimmt. Damit ist ein zumindest mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zu Einnahmen i.S. des § 3 Nr. 40 Buchst. d, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG hergestellt.
Quelle: NWB Datenbank
Anmerkung: Demgegenüber hat das FG Düsseldorf Zweifel an der o.g. genannten Rechtsauffassung geäußert (vgl. NWB AAAAC-85804). Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist es ernstlich zweifelhaft, ob Betriebsausgaben für ein unentgeltlich überlassenes Wirtschaftsgut in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Beteiligungserträgen stehen. Die gleiche Rechtsauffassung wird auch von dem FG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil v. - NWB CAAAD-61985) und teilweise im Schrifttum (z.B. Grützner in NWB PAAAB-59490) vertreten.
 


 

Fundstelle(n):
NWB HAAAF-17134