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Online-Nachricht - Donnerstag, 12.05.2011

Umsatzsteuer | Lieferschwellenwerte bei Versandhandelsregelung (EU)

Die Europäische Kommission hat die aktuellen Lieferschwellenwerte der einzelnen Mitgliedstaaten zusammengetragen und auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Hintergrund: Eine Lieferung an einen Letztverbraucher in einem anderen Mitgliedstaat ist im Bestimmungsland zu versteuern, wenn der Lieferer die von dem entsprechenden Mitgliedstaat festgesetzte Lieferschwelle überschreitet (sog. Versandhandelsregelung, § 3c UStG). Die Versandhandelsregelung ist nicht auf Abhollieferungen anzuwenden. Hat der Gesamtbetrag der Entgelte für Versendungsumsätze die Lieferschwelle im vorangegangenen Kalenderjahr überstiegen oder überschreitet sie im laufenden Kalenderjahr, unterliegen alle Umsätze der Besteuerung im Bestimmungsland (vgl. hierzu ausführlich Pfadler, Die Versandhandelsregelung des § 3c UStG in der Praxis, NWB RAAAD-55192).
Hinweis: Die Europäische Kommission hat nun die aktuellen Werte (Stand März 2011) der einzelnen Mitgliedstaaten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Zur Homepage der  Europäischen Kommission gelangen Sie hier.
Quelle: Steuern und Zollunion online
 

 

Fundstelle(n):
SAAAF-17126