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Online-Nachricht - Montag, 03.01.2011

Verfahrensrecht | Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 (BMF)

Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 bekannt gegeben (.

- zur E i n k o m m e n s t e u e r, einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags,

- zur K ö r p e r s c h a f t s t e u e r, einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28 und 38 KStG, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer,

- zur G e w e r b e s t e u e r, einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags,

- zur U m s a t z s t e u e r sowie

- zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes

bis zum bei den Finanzämtern abzugeben.

Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemein bis zum verlängert. Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.

Quelle: BMF online


 

Fundstelle(n):
FAAAF-16368