Familienrecht | Neue Düsseldorfer Tabelle 2011
Unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr von ihrem Geld. Der notwendige Eigenbedarf für Beschäftigte, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, wird von 900 Euro auf 950 Euro erhöht, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am bei der Vorstellung der Düsseldorfer Tabelle mit.
Die Düsseldorfer Tabelle ist mit den Familiensenaten aller deutschen Oberlandesgerichte abgestimmt und legt unter anderem die Regelsätze für den Kindesunterhalt fest. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Seit Anfang 2008 gilt sie bundesweit. Zuvor galt für die ostdeutschen Bundesländer die Berliner Tabelle.
Quelle: dapd
Fundstelle(n):
WAAAF-16196