Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues Unterhaltsrecht
Gravierende Änderungen vor allem bei den Unterhaltsansprüchen geschiedener Eheleute ab 1. 1. 2008
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts v. (BGBl 2007 I S. 3189) tritt zum in Kraft. Es gilt dann für alle Unterhaltsansprüche, also nicht nur für die nach diesem Tag geschiedenen Ehen oder die nach dem Inkrafttreten geborenen Kinder. Das neue Unterhaltsrecht hat erhebliche praktische Auswirkungen auf die zukünftigen Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten. Aber auch solche Unterhaltsansprüche, die in der Vergangenheit durch eine notarielle Regelung, durch einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung verbindlich festgelegt worden sind, können für die Zukunft im Hinblick auf die gesetzlichen Neuregelungen angepasst werden.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist eine Darstellung der Geänderten Gesetzestexte in Form einer Gegenüberstellung (Synopse) des jeweils betroffenen alten und neuen Gesetzeswortlauts abrufbar.
I. Überblick
Der Gesetzgeber will das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel anpassen. Die geänderte Rollenverteilung inner- S. 66halb der Ehe, bei der immer häufiger beide Partner – auch mit Kindern – berufstätig bleiben oder nach einer erziehungsbedingten...