Online-Nachricht - Mittwoch, 17.11.2010

Einkommensteuer | Lange Hausrenovierung entkräftet Vermietungsabsicht (BFH)

Die vorangegangene Vermietung von Wohnräumen, die später in einer größeren Wohneinheit aufgegangen sind, entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt (; veröffentlicht am ).

Dazu führt das Gericht weiter aus:  Lässt sich nach einem längeren Zeitraum - im Streitfall mehr als fünf Jahre nach Ablauf der streitigen Veranlagungszeiträume und mehr als zehn Jahre nach Renovierungsbeginn - auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht absehen, ob und gegebenenfalls wann das Objekt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Gericht vom Vorliegen einer entsprechenden Absicht in den Streitjahren nicht überzeugen konnte (vgl. NWB XAAAB-31712  und vom NWB XAAAA-93039). Das Argument der Kläger, die Renovierung könne nicht abgeschlossen werden, solange die Ausstattungswünsche des künftigen Mieters nicht bekannt seien, erschließt sich dem Senat nicht.

Quelle: BFH online

Anmerkung der NWB-Redaktion: Es handelt sich um einen der seltenen Fälle fehlender Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Mit ihrer Typisierung der Einkunftserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung des BFH die Vermietung und Verpachtung zwar zu einer weitgehend Liebhabereifreien Einkunftsart gemacht. Die Absicht, Einkünfte zu erzielen, erfordert aber ein zielgerichtetes, marktkonformes Verhalten, das dem Finanzgericht im Einzelnen darzulegen ist, um Rechtsverluste in der Revisionsinstanz zu vermeiden. Im Streitfall hat der Kläger mit seiner langfristigen Renovierung und seinen wenig konsequenten Vermietungsbemühungen weder das Finanzamt noch das Finanzgericht oder den BFH von seiner Einkunftserzielungsabsicht überzeugen können. Insoweit ist auch bei der privaten Einkunftsart Vermietung und Verpachtung unternehmerisches Handeln gefordert.

 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-16114