Online-Nachricht - Dienstag, 31.03.2009
Asbest | Aufklärungspflicht des Verkäufers (BGH)
Der BGH hat entschieden, dass eine im Jahr 1980 mit Asbestzementplatten errichtete Hausfassade einen offenbarungspflichtigen Sachmangel begründen kann ().
Fundstelle(n):
NWB XAAAF-15954