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Online-Nachricht - Mittwoch, 13.10.2010

Sozialrecht | Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2011 (BMAS)

Das Kabinett hat am die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 beschlossen.


Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.555 Euro/Monat (West). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.240 Euro/Monat (2010: 2.170 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 5.500 Euro/Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.800 Euro/Monat (2010: 4.650 Euro/Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt auf 49.500 Euro (2010: 49.950 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 auf 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro).

Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) bzw. 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro).

Quelle: BMAS online

Hinweis: Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Weitere Informationen hierzu sowie die Verordnung selbst finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zur Homepage des BMAS geht es hier.

 

Fundstelle(n):
OAAAF-15863