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Online-Nachricht - Montag, 22.04.2013

E-Bilanz | Status quo

Das Wirtschaftsjahr 2013 ist de facto das erste, für das die Übermittlung der E-Bilanz zu erfolgen hat.

Nach gut vier Jahren Vorbereitungszeit ist es nun soweit: Das Wirtschaftsjahr 2013 ist de facto das erste, für das die Übermittlung der E- Bilanz zu erfolgen hat. Alle bilanzierenden Unternehmen müssen ihre GuV und Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Für die Übermittlung der jeweiligen Datensätze ist der international verbreitete XBRL-Standard zu verwenden (XBRL = eXtensible Business Reporting Language). Jedes Finanz- und Rechnungswesen ist somit zwischenzeitlich auf XBRL-Konformität zu überprüfen bzw. umzustellen. 

Aktuell: Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.2) als amtlich vorgeschriebener Datensatz veröffentlicht (NWB PAAAE-39613).
Die Taxonomien sind für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des NWB IAAAD-88772 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2013 gegeben sein.  Zu den Taxonomien vgl. www.esteuer.de.


Fachbeiträge

Standpunkte  

  • Koch, Die E-Bilanz wirft ihre Schatten voraus, NWB AAAAD-96276 

  • Rätke, Taxonomie ohne Rechtsgrundlage!, NWB BAAAD-96280 

  • Burlein, E-Bilanz - Die Analyse der Finanzverwaltungsvorgaben und ihre praktische Umsetzung beginnen jetzt, NWB UAAAD-96278

  • Klein, Die E-Bilanz aus Sicht der Finanzverwaltung, NWB QAAAD-96275

  • Hechtner/Sielaff, Die E-Bilanz in den Startlöchern!, NWB EAAAD-96279 

NWB Seminar: Die Seminar-Termine zur E-Bilanz finden Sie hier
Mandanten-Information

  • Ab sofort ist im NWB Shop eine Sonderausgabe der Mandanten-Information zur E-Bilanz erhältlich. Die Mandanten-Info enthält auf acht Seiten die wichtigsten Fakten zum Thema -  von den allgemeinen Grundlagen bis hin zu den wesentlichen Besonderheiten, zum Beispiel für Personengesellschaften. 

Finanzverwaltung

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.eSteuer.de.

 

Fundstelle(n):
VAAAF-15758