Gesetzliche Rentenversicherung | Vier Faktoren für die Rente
Die Deutsche Rentenversicherung Bund erläutert in ihrem aktuellen Rententipp, wie sich die sog. "Rentenformel" zusammensetzt, was hinter den Begriffen steckt und wie die Faktoren ermittelt werden.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Rentenformel erscheint vielen als ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei steckt gar kein großes Geheimnis dahinter. Vier Faktoren reichen aus, um die spätere Rente zu bestimmen: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert. Und so funktioniert die Berechnung:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente
Entgeltpunkte: Entgeltpunkte geben den aktuellen Kontostand auf dem persönlichen Rentenkonto wieder. Entscheidend ist die Höhe des Einkommens: Wer in einem Jahr genau durchschnittlich verdient, bekommt einen Entgeltpunkt aufs Konto.
Zugangsfaktor: Der Zugangsfaktor wird durch den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmt. Wer früher als vom Gesetzgeber vorgesehen in den Ruhestand will, muss Abschläge hinnehmen. Entsprechend niedriger fällt der Zugangsfaktor aus.
Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor steht für das Versorgungsziel einer Rente. Ist sie wie die Altersrente Lohnersatz, beträgt er 1,0. Renten als Zuschuss zum Lebensunterhalt haben einen niedrigeren Rentenartfaktor - z.B. bei Rente wegen teilweiser Erwerbminderung 0,5.
Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert spiegelt die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, steigt auch die Rente, seit 2005 aber nicht mehr ganz so stark wie die Löhne. Bei stagnierenden Einkommen bekommen auch die Rentner nicht mehr. Aber selbst bei sinkenden Einkommen bleibt die Rente stabil.
Hinweis: Damit die spätere Rente richtig berechnet werden kann, müssen alle Versicherungszeiten komplett erfasst sein. Die Rentenversicherer schicken jedem Versicherten über 27 Jahren jährlich eine Renteninformation, mit der ersten zusätzlich auch einen Versicherungsverlauf. Darin sind alle erfassten Zeiten aufgelistet. Fehlen Zeiten, können sie im Zuge einer Kontoklärung ergänzt werden. Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund sind ausführliche Broschüren zur Berechnung der Altersrente – für die alten Bundesländer und die neuen Bundesländer zu finden.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Fundstelle(n):
CAAAF-15666