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Online-Nachricht - Freitag, 09.04.2010

EU-Verbrauchsteuern | Papierformulare seit 1.4. durch elektronisches Kontrollsystem ersetzt

Seit dem wird ein neues elektronisches System zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse) in der EU eingesetzt.


Durch das computergestützte Verbrauchsteuerkontrollsystem (Excise Movement and Control System/EMCS), das an die Stelle der bisherigen Papierformulare tritt, wird die Beförderung von Waren, für die noch keine Verbrauchsteuer entrichtet wurde, in Echtzeit überwacht.

Hintergrund: Nach EU-Recht sind die Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse beim letzten Umsatz vor dem Verbrauch zu entrichten. Solange sich diese Waren im Transit zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befinden und die Verbrauchsteuer noch nicht entrichtet worden ist, benötigen die Mitgliedstaaten ein System zur Überwachung der Beförderung, um sicherzustellen, dass die Abgaben am endgültigen Bestimmungsort ordnungsgemäß erhoben werden. Im derzeitigen papiergestützten System hat der Versender der Waren ein „begleitendes Verwaltungsdokument (BVD)“ auszufüllen, das die Waren bis zum endgültigen Bestimmungsort begleitet. Sobald die Sendung an ihrem endgültigen Bestimmungsort eintrifft, hat der Empfänger den Eingang im papiergestützten Verfahren zu bestätigen.

Mit dem EMCS wird das BVD-Papierformular durch ein elektronisches Dokument – das e-VD – ersetzt. Der Versender der Waren übermittelt das e-VD elektronisch über die EMCS-Systeme im Abgangsmitgliedstaat und im Bestimmungsmitgliedstaat an den endgültigen Empfänger. Bei Eintreffen der Waren legt der Empfänger eine elektronische Eingangsmeldung an, die an den Versender übermittelt wird, der dann die Beförderung erledigen kann. Das computergestützte System macht das ganze Verfahren für die Wirtschaftsbeteiligten viel schneller und einfacher, und auch die Sicherheitsleistungen, die sie für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu erbringen hatten, können ihnen in sehr viel kürzerer Zeit erstattet werden.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung

 

Fundstelle(n):
WAAAF-14657