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Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
[i]EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCSDer Bundesrat hat am dem Vierten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die neu gefasste Richtlinie 2008/118/EG des Rates v. über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl 2009 Nr. L 9 S. 12) in nationales Recht umgesetzt. [i]NWB Beratung aktuell 50/2008 S. 4697; NWB 2009 S. 836Dies erfordert die Änderung mehrerer Gesetze, die Verbrauchsteuern, wie beispielsweise die Tabak-, Bier-, Kaffee- und Energiesteuer, betreffen. Im Wesentlichen geht es um ein neues EDV-gestütztes Verfahren bei der Beförderung von verbrauchsteuerbaren Waren im EU-Binnenmarkt.
Die EU-Richtlinie schafft die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (= Excise Movement and Control System), das ab April 2010 starten und ab Januar 2011 bindend sein soll.
Durch EMCS werden die bisher auf der Grundlage von Papierdokumenten ablaufenden Beförderungsverfahren von Waren, auf die Verbrauchsteuern anfallen, unter Steueraussetzung künftig IT-gestützt abgewickelt (u. a. Möglichkeit der Überwachung der Beförderung in Echtzeit). Die Steuern müssen dabei erst entrichtet werden, wenn sie zum Verbrauch abgegeben werden.