Online-Nachricht - Dienstag, 06.04.2010

Steuerstrafrecht | BGH soll Straffreiheit bei späten Selbstanzeigen prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) soll nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (Samstagausgabe v. ) grundsätzlich klären, wie weit die späten Selbstanzeigen von Steuersündern vor Strafe schützen.


Anlass dafür sei der Fall Michael Wolski. Der Zeitung zufolge haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Rechtsanwalts Wolski Revision gegen das Urteil des Darmstädter Landgerichts eingelegt. Zuständig ist der BGH. Wolski war in der vorigen Woche wegen der Hinterziehung von Schenkungs- und Umsatzsteuer in Millionenhöhe zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, jedoch nicht wegen der Hinterziehung von Einkommenssteuer. Das Gericht hatte es als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet, dass Wolski und seine Ehefrau 2005 die Einkommensteuer-Erklärungen für die Jahre 1999 bis 2003 eingereicht hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Auffassung vertreten, dass diese verspätete Abgabe der Steuererklärung Wolski nicht hätte vor Strafe schützen dürfen. Dies will sie nun auch vom Bundesgericht geklärt haben.Quelle: ddp
 

 

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-14632