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Online-Nachricht - Freitag, 12.02.2010

Grunderwerbsteuer | Steuerpflicht bei freiwilliger Baulandumlegung (FG)

Der Rückerwerb von Ersatzgrundstücken im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Beschränkung der Ausnahme von der Besteuerung auf das amtliche Umlegungsverfahren verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG ().

Der Rückerwerb von Ersatzgrundstücken im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Beschränkung der Ausnahme von der Besteuerung auf das amtliche Umlegungsverfahren verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (NWB NAAAD-37210).

Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG ist der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem BauGB von der Besteuerung ausgenommen, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist.

Hierzu führt das Gericht weiter aus: Die Klägerin kann sich nicht auf § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG berufen. Diese Ausnahme von der Besteuerung beschränkt sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift auf das förmliche Umlegungsverfahren und kann nicht auf die „freiwillige Umlegung” erstreckt werden (vgl. NWB IAAAB-71683). Entscheidung des Gesetzgebers, nur amtliche, nicht aber auch freiwillige Baulandumlegungen von der Besteuerung auszunehmen, macht die o.g. Regelung nicht gleichheits- und damit verfassungswidrig. Nach Ansicht des Senats ist die unterschiedliche Struktur der freiwilligen und der amtlichen Umlegung ein ausreichender sachlicher Differenzierungsgrund, der es erlaubt, nur die amtliche, nicht jedoch die freiwillige Umlegung von der Grunderwerbsteuer zu befreien.

Quelle: NWB-Datenbank

 

Fundstelle(n):
NAAAF-14245