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Online-Nachricht - Donnerstag, 21.01.2010

BAföG-Anhebung | Auszubildende im Betrieb sollen mehr Berufsausbildungsbeihilfe erhalten (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist darauf hin, dass im Zuge der geplanten BAföG-Anhebung auch die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und bei Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen um 2 % erhöht werden sollen.


Diese Änderungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe erfolgen auf Grund der Verweisung im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) auf BAföG-Regelungen automatisch. Die Anpassung wird voraussichtlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August in Kraft treten.

Die Freibeträge vom Einkommen steigen auch automatisch und zwar um 3 %. Im geplanten BAföG-Änderungsgesetz sollen auch die übrigen Bedarfssätze und Freibeträge insbesondere beim Ausbildungsgeld für behinderte Menschen um den gleichen Prozentsatz angehoben werden. Damit wird der Gleichklang von der Förderung des Lebensunterhalts während eines Studiums und einer beruflichen Ausbildung gewährleistet. Die BAföG-Anhebung wurde am im Bundeskabinett für den Herbst angekündigt.

Anmerkung: Weitere Informationen zum Themen Aus- und Weiterbildung sind auf den Internetseiten des BMAS zu finden.



Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) online

 

Fundstelle(n):
EAAAF-14073