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Online-Nachricht - Freitag, 08.01.2010

Jahresabschluss | Grundsätze für Erstellung von Jahresabschlüssen überarbeitet (BStBK/ IDW)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ihre "Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater vom 22. und " vollständig überarbeitet.


Eine weitgehende Übereinstimmung über die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen konnte nach ausführlichen Diskussionen mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erreicht werden. Das IDW hat parallel zur BStBK die Berufsanforderungen für Wirtschaftsprüfer für die Erstellung von Jahresabschlüssen, kurz IDW S 7, ebenfalls neu gefasst. Der neue Standard muss für Prüfungszeiträume, die nach dem beginnen von den Wirtschaftsprüfern angewendet werden.  Das IDW betont anlässlich der Überarbeitung des IDW S 7 die Rolle des Jahresabschlusses als verlässliche Information bei der Vergabe von Krediten: Insbesondere kleinere mittelständische Unternehmen können mit einem verlässlich erstellten Abschluss ihre wirtschaftliche Lage in geeigneter Weise mit dem Ziel präsentieren, finanzielle Mittel für ihre Geschäftstätigkeit zu erlangen. Vor allem, wenn der Abschluss nicht geprüft werden muss, ist zur Sicherung der Verlässlichkeit von Jahresabschlussinformationen ist eine hochwertige Erstellung des Abschlusses unverzichtbar.

Die endgültige Verabschiedung der Verlautbarung der BStBK erfolgt nach der Beschlussfassung auf der Bundeskammerversammlung am 12. und . Bis dahin behält die bisherige Verlautbarung der BStBK Gültigkeit.

Die  „Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater vom 22. und " stehen auf der Homepage der BStBK (unter Downloads; Fachinfos) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilungen der BStBK und des IDW

 

 

Fundstelle(n):
RAAAF-13973