IAS 32 | EU-Kommission übernimmt Änderungen
Im EU-Amtsblatt vom ist die Verordnung zur Übernahme der Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten, die auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Emittenten lauten.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom (52. Jg, L 347) wurde die folgende Verordnung bekannt gemacht:
Verordnung (EG) Nr. 1293/2009 zur Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) am veröffentlichten Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Die Änderungen betreffen die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten, die auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Emittenten lauten. Bisher wurden derartige Fälle als derivative Verbindlichkeiten bilanziert. Solche Bezugsrechte, die zu einem festgelegten Währungsbetrag anteilig an die bestehenden Anteilseigner eines Unternehmens ausgegeben werden, sind nach der Neuregelung als Eigenkapital zu klassifizieren (so auch bereits Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-Kommentar, 7. Aufl., Freiburg 2009, § 28 Rz. 208). Unbeachtlich ist dabei die Währung, auf die der Ausübungspreis lautet.
Die Änderungen des IAS 32 sind mit Beginn des ersten nach dem beginnenden Geschäftsjahres verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Ebenfalls im Amtsblatt vom (L 347) ist eine Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1274/2008 der Kommission vom veröffentlicht worden. Diese Berichtigung betrifft den überarbeiteten IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007).
Quelle: DRSC, KPMG
Fundstelle(n):
EAAAF-13908