Arbeitnehmer und Rentner | Wichtige Steueränderungen 2010 (NVL)
Auf wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen, macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam.
Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor: Grundsätzlich können Ehegatten zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination, die Steuerklasse IV mit Faktor hinzu. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Die Kombination III/V rechnet sich bei Ehepaaren, bei denen einer mehr als 60 % vom gemeinsamen Brutto bezieht. Oft ist es die Ehefrau, die die ungünstigere Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen (§ 39f EStG; vgl. hierzu u.a. NWB-Nachricht v. 4.11.2009).
Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken - und Pflegeversicherung: Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Bereits im letzten Jahr hatte die alte Regierung auf Grund des Urteils des BVerfG den vollen Abzug von Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld müssen dabei jedoch einen Abzug von 4 % in Kauf nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, im Gegenzug den Abzug weiterer Versicherungen wie Unfall-, Haftpflicht-, oder bestimmte Renten-, oder Kapitallebensversicherungen gänzlich zu streichen. Dieses Vorhaben wurde erfreulicherweise aufgegeben. Dafür wurde der Abzug für diese Versicherungen in der Höhe begrenzt auf 1.900 € für alle, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten bzw. Beihilfeanspruch haben und diesen Betrag nicht bereits bei den Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Maximal 2.800 € kann geltend machen, wer seine Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge allein zahlen muss (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 u. Nr. 3a i.V. mit Abs. 4 EStG; vgl. hierzu u.a. NWB-Nachricht v. 21.9.2009).
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag - der Betrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden - wird um weitere 170 € auf 8.004 € angehoben (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG). Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.009 € in die Steuerlast.
Unterhaltsleistungen: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bisher bis zu 7.680 € absetzbar. Dieser Betrag wurde ebenfalls auf 8.004 € angehoben. Außerdem sind zusätzlich die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar (§ 33a Abs. 1 EStG).
Kindergeldanspruch: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges in Ausbildung befindliches Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser wird von bisher 7.680 € auf 8.004 € angehoben (§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG).
Kindergeld/ Kinderfreibetrag: Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus CDU/ CSU und FDP sieht eine Anhebung des Kindergeldes um weitere 20 € auf 184 € vor. Im gleichen Zug steigt der Kinderfreibetrag von 6.024 € auf 7.008 € (§ 32 Abs. 6 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 6 BKGG; vgl. NWB-Nachricht v. 9.11.2009).
Rürup - Rente: Beiträge in eine Basisversicherung, wie zum Beispiel in eine Rürup - Rente sind 2010 mit 70 % von maximal 20.000 € als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag (§ 10 Abs. 3 EStG).
Steuerpflichtige Teil der Renten steigt weiter: Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 %. Damit sind 60 % der Bruttojahressrente steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG).
Quelle: NVL, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
BAAAF-13572