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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 354

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Fischer, Ludwigshafen

Der Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach §§ 10, 10c EStG ist in den letzten Jahren durch verschiedene Gesetzesänderungen und geänderte Rechtsprechung immer komplexer geworden. Eigentlich sollte mit Einführung des AltEinkG alles endgültig neu geregelt werden, aber immer neue Lücken werden beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen durch den Gesetzgeber geschlossen; nicht zuletzt durch die Änderungen im Jahressteuergesetz (JStG) 2008. Des Weiteren darf, aufgrund der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a Satz 1 i. V. m. § 10c Abs. 5 EStG, die für das Jahr 2004 geltende Rechtslage nicht vergessen werden. Nachdem am nun auch der Bundesrat dem Bürgerentlastungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass es ab dem Jahr 2010 zu keiner Vereinfachung kommt. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abziehbarkeit von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung wird es ab 2010 zu einer erneuten Umstrukturierung des Sonderausgabenabzuges von Vorsorgeaufwendungen kommen. Das Ergebnis ist, dass es weiterhin eine Günstigerprüfung zwischen den Rechtslagen für die Jahre 2004 und 2010 gibt.

Verfassungswidrigkeit des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zu privaten Versicherungen für...

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